Stellungnahme des eaD zum CO2KostAufG (RefE)
Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Der Gebäudebestand muss daher dringend energetisch ertüchtigt und die Wärmeversorgung nachhaltig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Vor diesem Hintergrund müssen sowohl die Vermieter:innen als auch die Mieter:innen verstärkt dazu motiviert werden, Energie einzusparen und vermehrt auf Erneuerbare Energieträger auch in der Wärmeversorgung zu setzen. Mit dem seit Anfang 2021 eingeführten CO2-Preis auf fossile Brennstoffe soll eine dahingehende Lenkungswirkung erzielt werden. Da Vermieter:innen aktuell die Zusatzkosten für den CO2-Preis jedoch gänzlich an ihre Mieter:innen weitergeben können, konnte der CO2-Preis bislang noch nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.
Grundsätzlich ist es daher zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen vorgenommen und so der Handlungsdruck auf beide Seiten erhöht werden soll. Der Referentenentwurf sieht hierfür ein zehnstufiges Modell vor, das diese Aufteilung je nach dem energetischen Zustand des Gebäudes vorschreibt. Der eaD bewertet den RefE dennoch an einigen Stellen kritisch, da die vorgesehenen Regelungen zur Umsetzung zu Verwerfungen führen und auch die gewünschte Lenkungswirkung nur in Teilen erreicht werden kann.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auf der Seite des eaD.