Energieagenturen beim Klimaschutz für bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Steuerliche Anreize sind für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 unverzichtbar
Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V.(eaD) appelliert an Bund und Länder, sich möglichst rasch über die im „Klimaschutzplan 2030“ vorgesehene steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen sowie das längst überfällige Gebäudeenergiegesetz zu verständigen. Auch sei es notwendig, die dringend notwendige Erneuerung von Heizanlagen zügig umzusetzen, sodass ebenfalls 2020 die geplante Prämie zum Austausch von Ölheizungen mit einem Förderanteil von 40 Prozent in Kraft treten kann. Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Planbarkeit und Verlässlichkeit sind gerade im Gebäudebereich unverzichtbar. Angesichts der langen Investitionszyklen bei technischen und baulichen Maßnahmen müssen die neuen und erweiterten Anreizsysteme schnell auf den Weg gebracht und regelmäßig nachjustiert werden. Nur so gibt es eine Chance, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.“
Steuerliche Anreize und Zuschüsse sind wichtige Instrumente, um Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohn- und Nichtwohngebäuden dazu zu bewegen, in die energetische Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren. Um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, ist eine Erhöhung der Sanierungsrate von derzeit unter einem Prozent auf deutlich über zwei Prozent pro Jahr dringend erforderlich. Der eaD erinnert daran, dass die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen 2018 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, allerdings von keinem der beiden Koalitionspartner aktiv vorangetrieben worden ist. Auch eine Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern vom April 2019 blieb folgenlos und wurde von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht aufgegriffen. Ebenfalls ohne Konsequenz blieb bisher die Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer vom Mai 2019, dem Klimakabinett eine steuerliche Absetzbarkeit von Altbausanierungen in mehreren Schritten vorzuschlagen.
Nach Auffassung des eaD ist es ohnehin fraglich, ob die im „Klimaschutzplan 2030“ vorgesehenen Maßnahmen für den Gebäude- und den Verkehrsbereich und den Ausbau Erneuerbarer Energien ausreichen werden, um die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen. Die Maßnahmen können nur ein allererster Schritt sein und müssen in weiten Teilen dringend ergänzt werden. Der Einstieg in eine CO2-Bepreisung ist zwar grundsätzlich richtig, bei einem Einstiegspreis von 10 Euro/Tonne sind jedoch keine Verhaltensänderungen zu erwarten, die erhofften Effekte werden „unmittelbar verpuffen“. Auch fehlen konkrete Maßnahmen, wie Deutschland bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien an der Stromerzeugung erreichen will. Zwar soll der Deckel 52 GW für die Förderung des Ausbau von PV-Anlagen aufgehoben, andererseits sollen die Vorschriften zum Ausbau von Windenergieanlagen an Land sogar noch verschärft werden. Auch wird das Thema Mieterstrom nicht konkretisiert, obwohl es auf den Dächern vermieteter Wohngebäude ein großes Solarstrompotenzial gibt.
Die vollständige Erklärung des eaD zum Klimaschutzprogramm finden Sie hier.