Berliner Energiesparpartnerschaften
Die von der Berliner Energieagentur und der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) entwickelte Energiesparpartnerschaft ist ein Vorbild für Energiespar-Contracting im Bereich der öffentlichen Hand.
Ziel ist die Erschließung des vorhandenen Energiesparpotenzials eines einzelnen Gebäudes oder eines aus unterschiedlichen Objekten zusammengesetzten Gebäudebestandes. Die dafür notwendigen Investitionen tätigt ein privater Energiedienstleister, der Contractor, und refinanziert sie über die eingesparten Energiekosten. Der öffentliche Auftraggeber kann eine Auswahl seines Gebäudebestandes zu einem sogenannten Pool zusammenfassen. In Berlin sind das zum Beispiel Rathäuser, Schulen, Schwimmbäder, Kindertagesstätten oder Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäude, darunter das Rote Rathaus, die Berliner Bäderbetriebe und die Deutsche Oper.
Gemeinsam viel bewegen
Die Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betreuung der Energiesparmaßnahmen an den Bauten eines Auftragnehmers übernimmt der Contractor als sogenannter Energiesparpartner. Er investiert in Energiesparmaßnahmen und betreut die Liegenschaften für die Dauer einer vertraglich festgelegten Laufzeit. Die Kostenersparnis teilen sich beide Partner. So profitiert einerseits der Auftraggeber, andererseits der Contractor – und nicht zuletzt auch die Umwelt.
Starke Partner schaffen mehr
Die Berliner Energieagentur hat als Projektmanager seit 1996 allein in Berlin 26 Energiesparpartnerschaften mit über 1.300 öffentlichen Gebäuden und über 500 Liegenschaften erfolgreich auf den Weg gebracht und betreut. Die durchschnittliche Garantieeinsparung beträgt 26 Prozent, zusammen knapp 12 Millionen Euro jährlich in allen Liegenschaften. Die Contractoren haben bisher über 50 Millionen Euro in Anlagentechnik investiert. Auch in vielen anderen Städten und Gemeinden im In- und Ausland hat sich das Modell bewährt. Die Berliner Energieagentur begleitet die Energiesparpartnerschaft von der Konzeption des Projektes bis zur Realisierung des Energiespar-Garantievertrages und ist auch für das Monitoring zuständig